

Wer denkt beim Anblick einer Schwarzwälderkirschtorte oder einem köstlichen Filet „Stroganoff“ schon an die Tatsache, dass Alkohol im Spiel sein könnte. Eine Vielzahl von Lebensmitteln wie Fleischgerichte oder Torten können eine äußert geringe Dosis an Alkohol aufweisen. Nur sehr lückenhaft wird diese aber gekennzeichnet, obwohl der Inhalt von Alkohol auf der Zutatenliste stehen müsste. Bei Lebensmitteln, die z.B. in einer Konditorei oder in Restaurants verzehrt werden, fehlt die Bezeichnung gänzlich. Auch bei Getränken findet man Ähnliches: Alkoholische Getränke gelten oftmals sogar als „alkoholfrei“, weil der Alkoholgehalt in Getränken erst bei mehr als 1,2 Vol.% angegeben werden muss.
Alkoholkranke Menschen, aber vor allem deren Angehörige, Freunde und Bekannte müssen sich daher doppelt vergewissern, den Griff zu Lebensmitteln, die mit Alkohol versetzt sind, zu vermeiden. Schon der kleinste Kontakt kann u.a. zu einem Rückfall führen. Aber auch allen anderen Konsumenten kann ein Blick auf die Liste der Zutaten nicht schaden.
Versteckter Alkohol findet sich u.a. in folgenden gängigen Lebensmitteln:
- Kefir: 50 bis 600mg/l
- Kombucha: unter 1%, meist kein Hinweis auf der Packung
- Kinder Pingui Schoko: 0,22 vol.%, keine Kennzeichnung
- Milchschnitte: 0,22 vol.%, keine Kennzeichnung
- Milka Tender Schoko: 0,27%, Alkohol ist gekennzeichnet