Wer zahlt? Gesetzliche Krankenversicherung oder Privatleistung?
Auch, wenn Ihr Arzt / Ihre Ärztin einen Vertrag mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung hat, kann er bzw. sie nicht alle Leistungen mit dieser abrechnen, sondern nur jene, welche im Leistungskatalog angeführt sind. Alle anderen sind ärztliche Privatleistungen, die selbst zu bezahlen sind.
Damit die Krankenkasse die Kosten für Ihre Behandlung übernimmt, müssen Sie gesetzlich krankenversichert sein, was in Österreich bei den meisten Patientinnen und Patienten der Fall ist. Eine Liste gesetzlicher Krankenversicherungen finden Sie unter „OÖ Gesundheitseinrichtungen“.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur jene medizinischen Leistungen, für die sie leistungspflichtig ist. Das sind überwiegend notwendige Heilbehandlungen. Diese rechnen Ärztinnen und Ärzte mit Kassenvertrag direkt mit der Krankenkasse ab. Bei allen anderen Leistungen handelt es sich um ärztliche Privatleistungen, die Sie als Patient auch selbst bezahlen müssen.
Nicht unter die Leistungspflicht fallen in der Regel z.B.:
- kosmetische Behandlungen
- viele komplementärmedizinische Behandlungen (z. B. Homöopathie, tiergestützte Therapie etc.)
- Gutachten, Bestätigungen, Atteste
- Untersuchungen für Behörden, Schulen, Kindergärten
- Untersuchungen auf eigenen Wunsch ohne medizinische Indikation
In manchen Bereichen werden Therapien mit einem Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse angeboten, wobei die Plätze dafür jedoch häufig begrenzt sind. Es kann also sein, dass Sie solche Leistungen voll oder teilweise privat bezahlen müssen. Erkundigen Sie sich im Voraus bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrem Therapeuten / Ihrer Therapeutin, was bezahlt wird und was nicht. Das betrifft z.B. Psychotherapie, Physiotherapie, Logopädie etc.
Das Land Oberösterreich gewährt Menschen mit Beeinträchtigungen in bestimmten Fällen Zuschüsse, etwa für persönliche Assistenz oder bestimmte Therapien. Mehr Infos…
Private Zusatzversicherungen übernehmen manchmal Kosten, welche die gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlt. Welche Leistungen das betrifft, hängt vom konkreten Inhalt Ihres Versicherungsvertrags ab.