Führerscheinuntersuchungen: Wer ist zuständig?

Führerscheinuntersuchungen werden zu einem gesetzlich festgelegten Tarif von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt, die dazu vom Land Oberösterreich ermächtigt wurden. Das Land führt dazu eine eigene Ärzteliste, die oft auch in Fahrschulen aufliegt. Ihre Hausärztin bzw. Ihr Hausarzt kann bei Ihnen übrigens keine Führerscheinuntersuchung vornehmen.

Darüber hinaus kann die Amtsärztin bzw. der Amtsarzt eine fachärztliche Untersuchung einfordern, wenn eine medizinische Abklärung nötig ist, ob man seinen Führerschein behalten kann oder nicht. Ein solches fachärztliches Gutachten ist eine Privatleistung, die Patienten selbst zu bezahlen haben.

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