Spezielle Bildschirmbrillen sind in der Lage, ein ergonomisch entspanntes Sehen am Bildschirm zu ermöglichen. „Keine Sorge, dass Auge wird weder durch die Bildschirmbrille faul, noch durch die Bildschirmarbeit schlechter. Nur durch das Alter – und nicht durch die Bildschirmbrille – wird das Sehen in den Nahdistanzen immer schlechter“, sagt Dr. Paul Niederberger, Augenarzt in Traun und Fachgruppenobmann für Augenheilkunde und Optometrie. Für die weitere Entwicklung der Altersweitsichtigkeit ergeben sich durch die Verwendung einer Bildschirmbrille keine Nachteile.
Nicht nur privat wird auf der Bildschirmdistanz gearbeitet, es wird auch beruflich eine lange Zeit die Bildschirmdistanz eingenommen. Bildschirmarbeit liegt nach der Bildschirmarbeitsverordnung dann vor, wenn Arbeitnehmer durchschnittlich mehr als zwei Stunden ihrer Tagesarbeitszeit ununterbrochen oder mehr als drei Stunden ihrer Tagesarbeitszeit mit Unterbrechungen mit Arbeit an Bildschirmen beschäftigt werden. Hier besteht oft Anspruch auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille. Der Arbeitgeber kann darüber, und was für die Kostenübernahme erforderlich ist, informieren. Die dafür oftmals geforderte ergo-ophthalmologische Untersuchung beim Augenfacharzt ist keine Leistung der Sozialversicherung und wird vom Arbeitgeber rückerstattet. „Fragen Sie sicherheitshalber im Vorfeld Ihren Arbeitgeber, wie im Betrieb die Regelungen und die Kostenerstattung für Untersuchung und Brille gehandhabt werden“, rät Dr. Paul Niederberger.
Bleiben dennoch Fragen offen, kann der mit der Augenuntersuchung befasste Augenarzt bzw. Augenärztin oder das auch online zur Verfügung stehende Beratungsangebot der Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer weiterhelfen. Ist eine Bildschirmbrille aufgrund einer Augenuntersuchung angezeigt, so hat die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber die Kosten zu übernehmen. Diese umfassen auch die Kosten für entspiegelte Gläser oder Spezialgläser, die aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes erforderlich sind. Kosten für eine bessere Ausstattung und Qualität der Brille finden im Arbeitnehmerschutz keine Deckung mehr, weshalb Arbeitgeber sie auch nicht zu tragen haben.
Neben der schlechten Sehkraft gibt es auch noch viele andere Beschwerden bei der Bildschirmarbeit: brennende, juckende und müde Augen sowie Augen- und Kopfschmerzen. Hier können Pausen, Augen-Workout und Pflegeaugentropfen helfen.
Blaulichtfilter bekommt kein grünes Licht
Bezüglich Blaulichtfilterbrillen ist Dr. Paul Niederberger skeptisch: „Laut Stellungnahme der Österreichischen Ophthalmologischen Gesellschaft (ÖOG) aus dem Jahr 2022 gibt es aus augenärztlicher Sicht keine wissenschaftliche Evidenz für die Wirksamkeit von Brillengläsern mit Blaulichtfilter und daher auch keine Indikation für die augenärztliche Verordnung.“
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